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Heilige Drei Könige: Feiertag in NRW oder nicht?
Heilige Drei Könige ist in NRW kein Feiertag. Am 6. Januar haben Läden, Behörden und die meisten Betriebe in Nordrhein-Westfalen ganz normal geöffnet, während in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt frei ist. Kurios ist das schon, denn ausgerechnet in Köln liegen seit über 800 Jahren die Gebeine, die als Reliquien der Heiligen Drei Könige verehrt werden. Dahinter steckt mehr Landesgeschichte, als man denkt, und für Beschäftigte, Pendler und Familien hat es ganz praktische Folgen. Gefeiert wird trotzdem, nur eben nach Feierabend.
Ist Heilige Drei Könige in NRW ein Feiertag?
Nein, Heilige Drei Könige ist in Nordrhein-Westfalen kein gesetzlicher Feiertag, der 6. Januar ist dort ein gewöhnlicher Werktag. Daran ändert auch der Wochentag nichts. Im Januar 2027 fällt der 6. auf einen Mittwoch, und wer in NRW arbeitet, fährt dann eben wie an jedem anderen Mittwoch ins Büro.
Gesetzlich frei ist der Dreikönigstag in Deutschland nur in drei Ländern, nämlich in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt. In allen anderen Bundesländern, also auch in den Nachbarländern Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz, wird normal gearbeitet. Jenseits der Grenze sieht es anders aus. In Österreich, Italien, Spanien und Polen etwa ist der 6. Januar ein Feiertag, in der Schweiz in einigen Kantonen.
Das Feiertagsgesetz von Nordrhein-Westfalen kennt elf gesetzliche Feiertage:
- Neujahr am 1. Januar
- Karfreitag und Ostermontag
- Tag der Arbeit am 1. Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober
- Allerheiligen am 1. November
- erster und zweiter Weihnachtstag
Damit hat NRW genauso viele Feiertage wie Rheinland-Pfalz, aber zwei weniger als Bayern, wo neben Dreikönig in vielen Gemeinden auch Mariä Himmelfahrt arbeitsfrei ist.
Wer in Deutschland über Feiertage entscheidet
Über Feiertage entscheiden in Deutschland die Bundesländer, deshalb unterscheidet sich die Zahl der freien Tage je nach Wohn- und Arbeitsort. Nur der Tag der Deutschen Einheit ist bundesweit durch den Einigungsvertrag festgelegt. Alle übrigen Feiertage regelt jedes Land in einem eigenen Feiertagsgesetz.
Bei den kirchlichen Festen hing viel davon ab, welche Konfession im Land vorherrschte. Länder mit großem katholischem Bevölkerungsanteil haben eher Fronleichnam und Allerheiligen, evangelisch geprägte Länder eher den Reformationstag. Nordrhein-Westfalen ist da ein Sonderfall, denn das Land wurde 1946 aus katholischen Gebieten wie dem Rheinland und dem Münsterland und aus überwiegend evangelischen Gegenden wie Teilen Westfalens und Lippe zusammengesetzt. Es hat Fronleichnam und Allerheiligen übernommen, den Dreikönigstag aber nicht.
Ändern ließe sich das nur durch den Landtag. Die Forderung nach einem zusätzlichen Feiertag taucht zwar immer wieder auf, meist mit Blick auf den Reformationstag, den mehrere norddeutsche Länder 2018 eingeführt haben. Für den 6. Januar setzt sich in Düsseldorf derzeit aber niemand ernsthaft ein. Jeder neue Feiertag kostet die Wirtschaft einen Arbeitstag, und das Argument wiegt in einem Industrieland schwer.
Was der 6. Januar für Beschäftigte, Pendler und Schulen bedeutet
Für die Frage, ob ein Arbeitnehmer am 6. Januar frei hat, zählt der Arbeitsort und nicht der Wohnort. Wer in Köln wohnt und in München arbeitet, hat frei. Wer in Würzburg wohnt und jeden Tag ins Büro nach Frankfurt fährt, muss arbeiten, obwohl die Nachbarn zu Hause frei haben. Bei Dienstreisen gilt in der Regel das Recht des Ortes, an dem man an diesem Tag tatsächlich arbeitet.
Beim Homeoffice wird es kniffliger. Höchstrichterlich geklärt ist die Frage nicht, meist wird aber angenommen, dass dann der Ort zählt, an dem der Schreibtisch steht, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt. Bei Beschäftigten, die in einem anderen Bundesland wohnen als ihr Betrieb sitzt, lohnt deshalb ein kurzer Blick in den Vertrag oder eine Nachfrage in der Personalabteilung.
Für alle anderen bleibt es in NRW unspektakulär, wer am 6. Januar frei haben will, nimmt einen Urlaubstag. Geschäfte haben normal geöffnet, ebenso Ämter, Banken und Arztpraxen. Busse und Bahnen fahren nach dem Werktagsfahrplan.
Bei den Schulen hängt es vom Ferienkalender ab. Die Weihnachtsferien in NRW reichen in vielen Jahren bis in die erste Januarwoche hinein, sodass der 6. Januar für Schulkinder oft ohnehin noch in die Ferien fällt. Verlassen kann man sich darauf nicht, weil die Termine jedes Jahr wechseln. Eltern sollten deshalb in den Ferienplan des Schulministeriums schauen, bevor sie für den 6. Januar etwas planen.
Rosenmontag, Heiligabend und andere Tage, die keine Feiertage sind
Neben dem 6. Januar gibt es in NRW mehrere Tage, an denen viele Menschen mit einem freien Tag rechnen, obwohl das Gesetz keinen vorsieht. Am bekanntesten ist der Rosenmontag. Im Rheinland legen an diesem Tag ganze Städte die Arbeit nieder, Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen feiern mit großen Umzügen, und viele Behörden, Schulen und Unternehmen geben frei.
Ein Anspruch darauf besteht trotzdem nicht. Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag, auch nicht in den Karnevalshochburgen. Wer frei bekommt, verdankt das dem Arbeitgeber, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Übung, also dem Umstand, dass ein Betrieb über Jahre hinweg regelmäßig freigegeben hat. Mit Weiberfastnacht, dem Donnerstag davor, ist es genauso. In Westfalen sieht man das deutlich nüchterner, dort ist Rosenmontag für die meisten ein ganz normaler Arbeitstag.
Ähnlich verhält es sich mit Heiligabend und Silvester. Beide Tage sind in keinem Bundesland gesetzliche Feiertage. Viele Betriebe schließen am 24. und 31. Dezember mittags oder geben ganz frei, verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Geschäfte dürfen in NRW an Heiligabend und Silvester bis 14 Uhr öffnen, wenn der Tag auf einen Werktag fällt.
Wer seinen Urlaub für das kommende Jahr plant, sollte diese Tage deshalb im Blick behalten. Gerade die erste Januarwoche ist in NRW ein guter Kandidat für Brückentage. Fällt Neujahr auf einen Donnerstag, reicht ein einziger Urlaubstag für ein langes Wochenende, und mit dem 6. Januar hat das dann gar nichts zu tun.
Rosenmontag, Heiligabend und andere Tage, die keine Feiertage sind
Neben dem 6. Januar gibt es in NRW mehrere Tage, an denen viele Menschen mit einem freien Tag rechnen, obwohl das Gesetz keinen vorsieht. Am bekanntesten ist der Rosenmontag. Im Rheinland legen an diesem Tag ganze Städte die Arbeit nieder, Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen feiern mit großen Umzügen, und viele Behörden, Schulen und Unternehmen geben frei.
Ein Anspruch darauf besteht trotzdem nicht. Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag, auch nicht in den Karnevalshochburgen. Wer frei bekommt, verdankt das dem Arbeitgeber, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Übung, also dem Umstand, dass ein Betrieb über Jahre hinweg regelmäßig freigegeben hat. Mit Weiberfastnacht, dem Donnerstag davor, ist es genauso. In Westfalen sieht man das deutlich nüchterner, dort ist Rosenmontag für die meisten ein ganz normaler Arbeitstag.
Ähnlich verhält es sich mit Heiligabend und Silvester. Beide Tage sind in keinem Bundesland gesetzliche Feiertage. Viele Betriebe schließen am 24. und 31. Dezember mittags oder geben ganz frei, verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Geschäfte dürfen in NRW an Heiligabend bis 14 Uhr öffnen, wenn der Tag auf einen Werktag fällt.
Wer seinen Urlaub für das kommende Jahr plant, sollte diese Tage deshalb im Blick behalten. Gerade die erste Januarwoche ist in NRW ein guter Kandidat für Brückentage. Fällt Neujahr auf einen Donnerstag, reicht ein einziger Urlaubstag für ein langes Wochenende, und mit dem 6. Januar hat das dann gar nichts zu tun.
Köln und die Dreikönige
Köln ist die wichtigste Dreikönigsstadt Europas, und das verdankt es einem Kriegszug vor mehr als 850 Jahren. Im Jahr 1164 brachte der Kölner Erzbischof Rainald von Dassel die Gebeine, die als Reliquien der Heiligen Drei Könige galten, aus dem eroberten Mailand an den Rhein. Kaiser Friedrich Barbarossa hatte sie ihm überlassen.
Für Köln war das ein Glücksfall, wirtschaftlich wie politisch. Die Stadt wurde praktisch über Nacht zu einem der bedeutendsten Wallfahrtsorte des Abendlandes, und die Pilgerströme brachten Geld und Ansehen. Um die Reliquien würdig aufzubewahren, entstand ab etwa 1190 der Dreikönigenschrein, eine Goldschmiedearbeit, an der unter anderem Nikolaus von Verdun beteiligt war. Er gilt als größter erhaltener Reliquienschrein des Mittelalters. Ohne diesen Schatz wäre wohl auch der gotische Dom, den man ab 1248 baute, nicht so gewaltig ausgefallen.
Die Spuren reichen bis heute. Die drei Kronen im Kölner Stadtwappen erinnern an die Könige, und der Schrein steht hinter dem Hochaltar des Doms. Am 6. Januar feiert das Erzbistum Köln im Dom ein festliches Pontifikalamt. Frei hat in Köln an diesem Tag trotzdem niemand, und wer zum Hochamt in den Dom will, nimmt sich Urlaub oder geht am Abend.
Sternsinger und Bräuche in NRW
Auch ohne Feiertag ist der Dreikönigstag in NRW sichtbar, vor allem durch die Sternsinger, die rund um den 6. Januar von Tür zu Tür ziehen. Kinder und Jugendliche verkleiden sich als Caspar, Melchior und Balthasar, tragen einen Stern voran, singen und sammeln Spenden für Kinder in ärmeren Ländern.
Gesteuert wird die bundesweite Aktion Dreikönigssingen übrigens ausgerechnet aus Nordrhein-Westfalen. Träger sind das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ mit Sitz in Aachen und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend. Die Aktion gibt es seit 1959, nach Angaben der Träger ist sie heute die größte Hilfsaktion von Kindern für Kinder weltweit. Jedes Jahr steht ein anderes Land oder Thema im Mittelpunkt.
Nach dem Besuch schreiben die Sternsinger mit gesegneter Kreide einen Segen über die Haustür, etwa 20*C+M+B+27. Viele halten die Buchstaben für die Initialen der drei Könige, gemeint ist aber der lateinische Segensspruch „Christus mansionem benedicat“, also „Christus segne dieses Haus“. Die Zahlen stehen für das Jahr, der Stern für den Stern von Bethlehem und die Kreuze für den Segen.
Andere Bräuche sind eher in Süddeutschland zu Hause, im Rheinland aber nicht ganz vergessen. Dazu gehört der Dreikönigskuchen mit einer eingebackenen Bohne oder Figur. Wer sie findet, ist für einen Tag König. In vielen Familien endet mit dem 6. Januar außerdem die Weihnachtszeit im engeren Sinn, und der Baum fliegt raus. Kirchlich dauert die Weihnachtszeit allerdings noch bis zum Fest der Taufe des Herrn am Sonntag danach.
Häufige Fragen zu Heilige Drei Könige in NRW
Ist der 06.01. ein Feiertag in NRW? Nein, der 6. Januar ist in Nordrhein-Westfalen kein gesetzlicher Feiertag. Geschäfte, Behörden und Betriebe haben normal geöffnet, und wer frei haben möchte, muss einen Urlaubstag nehmen. Ob Schulkinder frei haben, hängt davon ab, ob der Tag noch in die Weihnachtsferien fällt.
In welchen Bundesländern ist Heilige Drei Könige ein Feiertag? Heilige Drei Könige ist in Deutschland nur in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt ein gesetzlicher Feiertag. In den übrigen dreizehn Bundesländern ist der 6. Januar ein normaler Werktag.
Ist der 6. Januar ein gesetzlicher Feiertag in ganz Deutschland? Nein, einen bundesweiten Feiertag am 6. Januar gibt es nicht. Feiertage sind in Deutschland Ländersache. Bundesweit einheitlich ist nur der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober durch Bundesrecht festgelegt.
Habe ich frei, wenn ich in NRW wohne und in Bayern arbeite? Ja, für den Feiertag zählt der Arbeitsort und nicht der Wohnort. Wer in Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt arbeitet, hat am 6. Januar frei, auch wenn er in NRW wohnt. Umgekehrt muss arbeiten, wer in einem dieser Länder wohnt, aber in NRW beschäftigt ist.